Die Organe der Genossenschaft
Die Mitgliederversammlung
Das höchste Organ der Genossenschaft ist die Mitgliederversammlung. Jedem Mitglied der Genossenschaft steht ein unabdingbares Recht auf Teilnahme an der Mitgliederversammlung zu.
Der Aufsichtsrat
Frau Sylke Huhn – Vorsitzende –
Herr Frank Göppert – stellvertretender Vorsitzender –
Frau Gabriele Ullmann – Schriftführerin –
Die Aufgaben des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat berät, unterstützt und überwacht den Vorstand der Genossenschaft in seiner Geschäftsführung. Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates werden durch Gesetz und Satzung begrenzt. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt.
Der Vorstand
Frau Marion Wendler – Vorsitzende –
Herr René Triebler – Vorstandsmitglied / Technik –
Herr Kai Berthus – ehrenamtliches Vorstandsmitglied –
Die Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung. Er hat dabei Gesetz und Satzung einzuhalten. Der Vorstand hat die Grundsätze ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu beachten. Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen und wird vom Aufsichtsrat für die Dauer von bis zu 5 Jahren bestellt.
Satzung
Unsere Satzung können Sie hier herunterladen: Satzung