Die Genossenschaft

Die Organe der Genossenschaft

Die Mitgliederversammlung

Das höchste Organ der Genossenschaft ist die Mitgliederversammlung. Jedem Mitglied der Genossenschaft steht ein unabdingbares Recht auf Teilnahme an der Mitgliederversammlung zu.

Der Aufsichtsrat

Frau Sylke Huhn          – Vorsitzende –
Herr Frank Göppert      – stellvertretender Vorsitzender –
Frau Gabriele Ullmann   – Schriftführerin –

Die Aufgaben des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat berät, unterstützt und überwacht den Vorstand der Genossenschaft in seiner Geschäftsführung. Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates werden durch Gesetz und Satzung begrenzt. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt.

Der Vorstand

Frau Marion Wendler           – Vorsitzende –
Herr René Triebler              – Vorstandsmitglied / Technik –
Herr Kai Berthus                  – ehrenamtliches Vorstandsmitglied  – 

Die Aufgaben des Vorstandes

Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung. Er hat dabei Gesetz und Satzung einzuhalten. Der Vorstand hat die Grundsätze ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu beachten. Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen und wird vom Aufsichtsrat für die Dauer von bis zu 5 Jahren bestellt.

Satzung

Unsere Satzung können Sie hier herunterladen: Satzung